Der Boom der Luft- und Raumfahrtproduktion hat viele amerikanische Unternehmen dazu veranlasst, Produktionsstätten in Mexiko zu errichten – aber sie sollten sich laut Anraten eines Anwalts für Zollangelegenheiten und internationalen Handel über die ITAR und ihre Auswirkungen auf ihr Business bewusst sein.
Richard Katz von Snell & Wilmer in Tucson (Arizona) ist mit der ITAR oder den International Traffic in Arms Regulations vertraut. Dabei handelt es sich um eine Reihe an Richtlinien des US-Außenministeriums, welche die US-Konformität für den Verkauf, die Herstellung und den grenzüberschreitenden Handel mit Objekten und Technologien gemäß der USML für die Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie umfassen.
Die ITAR hat „einen großen Einfluss auf die Luft- und Raumfahrtindustrie, sowohl für kommerzielle als auch für militärische Anwendungen“, bemerkt Katz. „Sie fragen sich vielleicht: ‚Warum sollten sich US-Bundesvorschriften auf die Luft- und Raumfahrtproduktion in Mexiko auswirken?” Mexiko ist ein anderes Land. Dennoch gelten die US-Vorschriften häufig für die Luft- und Raumfahrtproduktion in Mexiko. Das liegt an der grenzüberschreitenden Natur des Handels zwischen den USA und Mexiko und der internationalen Präsenz der gesamten Luft- und Raumfahrtindustrie.
„Oft ist der Abschluss einer Auftragsfertigungslizenz zwischen dem US-Unternehmen und seinem mexikanischen Werk der einfachste und effektivste Weg, um mit der ITAR-Vorschrift für die Fertigung in der Luft- und Raumfahrtindustrie umzugehen“, fügt er hinzu. „Sowohl der US-Hersteller als auch sein mexikanischer Partner werden sich mit der ITAR auseinandersetzen müssen.“
Um die Einhaltung der ITAR-Richtlinien sicherzustellen, rät Katz, dass Unternehmen festzustellen sollten, ob die Hardwares oder Technologien in der USML aufgeführt sind. Dies wiederum ist eine Liste von Artikeln, Dienstleistungen und zugehöriger Technologien, die von der US-Regierung als wichtige Elemente im Bereich der Verteidigung oder der Raumfahrt angesehen werden. Für den Export (oder die Lieferung an Nicht-Amerikaner) benötigen Artikel, Dienstleistungen oder Technologien, die in der USML aufgeführt sind, eine vom US-Außenministerium ausgestellte Exportlizenz. Lesen Sie auch über Mexikos Lieferketten in der Luftfahrtindustrie.
„Wenn ein Unternehmen in dieser Branche tätig ist, handelt es wahrscheinlich mit Objekten und Technologien, die auf der Liste stehen“, stellt der Anwalt fest. „Wenn dies der Fall ist, müssen sie sich beim Directorate of the Defense Trade and Control registrieren lassen. Diese Behörde überwacht die Einhaltung der ITAR-Vorschriften.“
Die Mitarbeiterschaft ist ein weiterer Bereich, der laut Katz Anlass zur Sorge gibt. „Oft haben mexikanische Staatsangehörige Zugang zu ITAR-regulierten Technologien und Materialien für die Luft- und Raumfahrt“, erklärt er. „Es ist auch möglich, dass Staatsangehörige eines Drittstaates beteiligt sind. Die US-Vorschriften sind sehr spezifisch in Bezug auf die ordnungsgemäße Lizenzierung von Ausländern, die an diesen Projekten arbeiten. Die USA und das mexikanische Unternehmen müssen zusammenarbeiten, um festzulegen, wer an dem Projekt arbeiten wird und wer Zugang zu Verteidigungstechnologie erhalten wird.“
Die Anforderungen an die ITAR-Compliance sind streng und umfassen Inspektoren des Außenministeriums und Kontrolleure, welche die Aufzeichnungen prüfen. Die Strafen für die Nichteinhaltung sind hoch und können laut Katz bei schwerwiegenden Verstößen „in die Millionen gehen“.
Der Anwalt von Snell & Wilmer stellt jedoch fest, dass es auch eine gewisse Toleranz für Unternehmen gibt, die einen Fehler erkennen und melden.
„Es gibt ein ITAR-Verfahren, das es einem US-Registranten erlaubt, vorsorglich zum Außenministerium zu gehen, um ein Problem oder nicht konforme Aktivitäten, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, zu melden“, erklärt Katz, „und ob Sie es glauben oder nicht, das Außenministerium geht ziemlich nachsichtig mit diesen Meldungen um. Abhängig vom jeweiligen Vergehen können die Strafen oder Korrekturverfahren erheblich milder ausfallen.“
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